HANDREICHUNG FRÜHE HILFEN
Die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim/ Holzminden / Göttingen hat nach einer wissenschaftlichen Begleitung eine Handreichung Frühe Hilfen entwickelt. Die Angebote sollen damit in Stadt und Landkreis Göttingen verbessert werden.
Ergebnisse für Pilotprojekt Netzwerk Frühe Hilfen vorgestellt
Das Göttinger Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz wurde 2012 gegründet und wird von den Jugendämtern der Stadt und Landkreises Göttingen koordiniert. Dank einer finanziellen Förderung durch die Kroschke Kinderstiftung und die Klosterkammer Hannover wurde das Vorhaben durch die Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit wissenschaftlich begleitet. Dabei ergaben sich folgende Handlungsempfehlungen für das Netzwerk:
- Ausbau der Familienzentren als besonders geeignete Ort für die Angebote Früher Hilfen. Um den komplexen Anforderungen der Familien gerecht zu werden steht hier vor allem der Aufbau interdisziplinärer Teams im Vordergrund.
- Flächendeckender Ausbau des Baby-Besuchsdienstes. So soll möglichst früh und effektiv über die Angebote Früher Hilfen informiert werden.
- Verbesserter Zugang zu den Angeboten für Familien, wie alltagsnahe Unterstützung und Beratung zu grundlegenden Themen wie Erziehung, Ernährung und Gesundheit.
- Außerdem soll geprüft werden, inwieweit die guten Zugänge des Gesundheitswesens für die Information der Eltern genutzt werden können.
Neben der Handreichung haben die Studenten einen Einleger für den Mutterpass entwickelt, um über die Frühen Hilfen zu informieren. Die Handreichung ist unter folgendem Link abrufbar:
http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/doc/doc_download.cfm?uuid=D54C964FCBEE39F3F4F92AF1EE817C22
Projektdetails
Projektname:
Netzwerk Frühe Hilfen – wissenschaftliche Begleitung
Träger:
Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK)
Projektziel:
Verbesserung der Versorgung von Eltern in Stadt und Landkreis Göttingen mit Angeboten Früher Hilfen
Zielgruppe:
(Werdende) Eltern von 0 bis 3-jährigen Kindern
Förderzeitraum:
1.2. 2015 bis 31.1. 2016
Förderbetrag:
18.300 Euro