Wen und wo wir fördern
Fördermittel für Projekte gemeinnütziger Vereine, Selbsthilfegruppen, Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in Norddeutschland können auf Antrag bereitgestellt werden.
Bevorzugt fördern wir Projekte im Braunschweiger Land und in der Metropolregion Hamburg.
Unsere Stiftung leistet keine Hilfe im Einzelfall.
Vorstandssitzungen 2025
Über die Förderanträge entscheidet der ehrenamtliche Vorstand der Stiftung an vier Sitzungsterminen in diesem Jahr.
Die Förderanträge für die kommende Sitzung müssen spätestens zum 21. März 2025 vorliegen.
Lesen Sie vor dem Ausfüllen des Formulars bitte unsere →DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Drei Schritte zum Antrag
- Prüfen Sie, ob Ihr Projekt unseren Förderleitlinien entspricht:
2. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir klären mit Ihnen, wie die Erfolgsaussichten für Ihr Projekt sind.
3. Nutzen Sie unser Antragsportal, um Ihren Antrag einzureichen. Sie haben die Möglichkeit zum Zwischenspeichern und können den Antrag in mehreren Schritten vervollständigen.
Diese Dokumente ergänzen Ihren Antrag:
- Kosten- und Finanzierungsplan (siehe unten)
- Projektbeschreibung
- Freistellungsbescheinigung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
Antrag auf Projektförderung
Seit Anfang des Jahres 2025 haben wir unser Antragverfahren auf das Antragsportal von Civi CRM umgestellt. Unser Ziel ist es, den Antragstellern und auch uns die Arbeit zu erleichtern. Über Ihre Rückmeldung, ob das gelungen ist, freuen wir uns. Schreiben Sie uns an info@kinderstiftung.de
Beginnen Sie hier mit der Eingabe Ihres Antrags.
Mit dem Kosten- und Finanzierungsplan für ein- und mehrjährige Projekte weisen Sie Ihre Finanzplanung nach und leisten nach Abschluss des Projektes den Plan-Ist-Vergleich.